Nein zur Erhöhung des Frauenpensionsalters
Verfassungsrechtlich verankert ist, dass das Frauenpensionsalter ab 2024 schrittweise angehoben wird. In den vergangenen Jahren hat es bei den Pensionen bereits zahlreiche Verschärfungen gegeben, mit dem Ziel, das faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen. Derzeit gehen rund 17 Prozent der Arbeitnehmer aus der Arbeitslosigkeit direkt in die Alterspension. Bereits jetzt sind die Jobchancen für ältere Frauen schlecht. Insbesondere ältere Frauen sind vom aktuellen Anstieg der Arbeitslosigkeit besonders stark betroffen. „Eine frühzeitige Anhebung des Frauenpensionsalters würde diesen Negativ-Trend nur noch weiter beschleunigen!“, so Birgit Zemasch, Mitglied der FA-Fraktion in der Arbeiterkammer.