Kein guter Start der neuen Pflegeanwältin
Mehr kritische Distanz zur Regierung würde Glaubwürdigkeit der Anwaltschaft gut tun
„Es ist kein guter Start für die neue Kärntner Pflegeanwältin, wenn sie gemeinsam mit SPÖ-Sozialreferentin LHStv Beate Prettner bei einer Pressekonferenz auftreten muss. Denn Prettner demonstriert damit vor aller Augen, dass die Pflegeanwältin ihrem Kurs zu folgen hat. Mehr kritische Distanz zur Landesregierung würde der Glaubwürdigkeit der Pflegeanwaltschaft gut tun“, erklärt FPÖ-Landesparteichef Klubobmann Mag. Gernot Darmann. Die Vorgangsweise Prettners sei ein weiterer Beleg dafür, wie sehr die SPÖ das Land für sich vereinnahmt.
Es sollte auch eine Aufgabe der Pflegeanwältin sein, zu überprüfen, ob sich Maßnahmen bzw. Unterlassungen der Sozialabteilung Prettners nachteilig auf Pflegebedürftige auswirken. Es stelle sich die Frage, ob eine Pflegeanwältin dies tun wird, wenn sie von LHStv. Prettner vorgeschlagen wurde und Prettner die Dienstaufsicht über sie habe. Hier liege ein „Konstruktionsfehler“ im System vor.
Es sei alarmierend, dass sich nur zwei Personen für die Leitung der Pflegeanwaltschaft beworben haben. „Dieses geringe Interesse deutet darauf hin, wie wenig Vertrauen in ein korrektes Auswahlverfahren durch die Landesregierung besteht und wie gering die Einschätzung ist, dass die Regierung eine unabhängige Amtsführung erlaubt “, betont Darmann.
Die Pflegeanwaltschaft sei bisher ihrem gesetzlichen Auftrag (§ 7 Kärntner Pflegeanwaltschaftsgesetz) zumindest alle zwei Jahre über Pflege-Probleme zu berichten, nicht nachgekommen. Ihr letzter Arbeitsbericht stamme vom April 2016, die letzte offizielle Stellungnahme vom Dezember 2016, der letzte Newsletter sei auch über zwei Jahre alt.
„Es ist nicht davon auszugehen, dass zwei Jahre lang keine nennenswerten Probleme an die Pflegeanwaltschaft herangetragen worden sind. Die Anwaltschaft berichtet nicht darüber, weil die Distanz zur zuständigen politischen Sozialreferentin Prettner zu gering ist,“ vermutet Darmann.
Die FPÖ tritt daher dafür ein, dass der Gesetzgeber den Anwaltschaften für Patienten, Pflege, Behinderte sowie Kinder- und Jugend eine größere Unabhängigkeit von der Landesregierung gewährt. „Die Leiterinnen und Mitarbeiter – allesamt hoch qualifiziert – würden das verdienen. Sie sollten nicht mehr der Aufsicht von SPÖ-Sozialreferentin Prettner unterliegen, sondern dem Landtag zugeordnet sein. Das Haus der Anwaltschaften sollte zu einem Sitz des Landtages werden“, fordert Darmann.
Die Ombudsleute sollten wie der RH-Direktor mit Zweidrittel-Mehrheit vom Landtag gewählt werden und den Landtag in seiner Kontrollarbeit unterstützen. Die FPÖ werde einen entsprechenden Antrag im Landtag stellen.