Kein generelles Bleiberecht für Asylwerber in Lehre!
Recht muss Recht bleiben – Scheinheilige Politik von SPÖ-Landeshauptmann Peter Kaiser
Neben der FPÖ-Sozialsprecherin im Nationalrat, NAbg. Dagmar Belakowitsch, spricht sich auch der Kärntner FPÖ-Chef Klubobmann Mag. Gernot Darmann klar gegen die gestrige Forderung von SPÖ-Landeshauptmann Peter Kaiser nach einem generellen Bleiberecht für Asylwerber in Lehre aus. „Es darf hier keine Hintertüre für Asylwerber geben, nur weil sie eine Lehre begonnen haben. Wer einen rechtskräftig negativen Asylbescheid erhalten hat, weil eben kein Asylgrund besteht, muss Österreich verlassen. Recht muss Recht bleiben“, erklärt Darmann.
Der Kärntner FPÖ-Chef verweist auf den Umstand, dass es alleine rund 1.500 Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte gibt, die derzeit eine Lehrstelle suchen. „Auf diese Personen sollten sich Unternehmen bei der Suche von Lehrlingen in Mangelberufen konzentrieren und nicht auf Personen, über deren Asylantrag noch nicht entschieden wurde. Denn bei diesen endet das Aufenthaltsrecht in Österreich bei rechtskräftiger Ablehnung des Antrages“, so Darmann. Es wäre daher für alle Beteiligten vernünftig, wenn erst nach einem positiven Asylbescheid eine Lehrausbildung begonnen wird.
An der Diskussion zeige sich einmal mehr die scheinheilige Politik von LH Peter Kaiser. „Die Lehrlingsausbildung für Asylwerber wurde in einem Erlass des damaligen SPÖ-Sozialministers Hundstorfer aus dem Jahr 2012 geregelt. Der SPÖ-Minister hat damals klargestellt, dass eine Lehrlingsausbildung bei Asylwerbern keinen Einfluss auf das Asylverfahren hat“, verweist Darmann. Damals habe es aber keinerlei Widerstand des Kärntner SPÖ-Vorsitzenden Kaiser gegeben, kam die Regelung doch vom eigenen Parteikollegen.