Kärntner Familien leiden unter Mangel an Kinderärzten
Es fehlt kritisches Korrektiv der Patientenanwaltschaft – Ombudsstellen gehören zum Landtag
„Am jetzigen Höhepunkt der winterlichen Erkältungszeit bekommen Zehntausende Eltern und Kinder massive Mängel in der Kindermedizin zu spüren. Kärnten hat viel zu wenige Kinderkassenärzte. Die bestehenden 17 Vertragsärzte müssen jeweils bis zu 80 Kinder pro Tag versorgen. Trotz größten Einsatzes ihrerseits gibt es lange Wartezeiten. Es müsste sechs Kassenärzte mehr geben, wenn der bundesweite Standard sein sollte,“ kritisieren heute, Dienstag, Kärntens FPÖ-Landesparteichef Klubobmann Mag. Gernot Darmann und Gesundheitssprecher LAbg. Harald Trettenbrein.
Immer mehr gestresste Eltern weichen zu Wahlärzten aus, bei denen sie bar zahlen müssen, wobei ihnen die Krankenkasse nur einen Bruchteil ersetzt. „Dies ist das traurige Ergebnis einer verfehlten Gesundheitspolitik durch SPÖ- Gesundheitsreferentin Beate Prettner. Sie will laut ihrem von SPÖ und ÖVP beschlossenen Strukturplan bis 2020 sogar eine der bestehenden 17 Kassenstellen streichen.
Bei Kärntnern Kindern mache sich auf diese Weise eine Zweiklassenmedizin breit. „Selbst die GKK gibt öffentlich zu, dass die Zahl der eingereichten Wahlarztrechnungen massiv zunimmt und dabei Kinderärzte besonders nachgefragt sind“, so Darmann.
Dass der Bedarf an Kinderfachärzten groß ist, zeige sich nicht nur durch die überfüllten Kinderambulanzen in den Spitälern. Eine Unterversorgung mit Kinderärzten gäbe es vor allem an Wochenenden und Feiertagen, wo die Versorgung von Kindern in ganz Kärnten derzeit nur in Villach und in Klagenfurt erfolgt! „Eine derzeit unzumutbare Situation für unsere Kärntner Familien. Im Ernstfall ist der Weg von Wolfsberg nach Klagenfurt oder von Spittal nach Villach zu weit!“, kritisiert Trettenbrein. Die zuständige Gesundheitsreferentin müsse schleunigst dafür Sorge tragen, dass ein Modell für einen kinderärztlichen Notdienst an Wochenenden und Feiertagen unter Einbeziehung aller Kinderärzte in den Bezirksstädten Klagenfurt, Villach, Wolfsberg und Spittal/Drau eingerichtet wird, um eine umfassende und kompetente kinder- und jugendmedizinische Versorgung sicherzustellen.
Als eine weitere Ursache für dieses Versagen der Gesundheitspolitik ortet Darmann auch einen Systemfehler in der Landesregierung: „Es fehlt das kritische Korrektiv der Patientenanwaltschaft. Diese behandelt nur mögliche Kunstfehler in Spitälern und bei Ärzten, kümmert sich aber nicht um andere Mängel in der Versorgung.“
Die Patientenanwaltschaft ist Teil der Landesregierung und von dieser abhängig. Die Regierung wähle die Anwälte aus, sie ist zuständig für deren Personal und sie habe Aufsichtsrechte über sie. Daher tut sich die Patientenanwaltschaft schwer die Gesundheitspolitik dieser Landesregierung, von der sie abhängig ist, zu kritisieren. Wohl deshalb verzichte sie überhaupt darauf.
Darmann und Trettenbrein stellen daher folgende Forderung auf:
„Alle Anwaltschaften sollten nicht mehr einem Regierungsmitglied zugeordnet sein, sondern dem Landtag. Die Anwaltschaften für Patienten, Pflege, Behinderte sowie Kinder- und Jugend sollten, wie der Landesrechnungshof, den Landtag in dessen Kontrollarbeit unterstützen“.
Auch die Pflegeanwaltschaft komme ihrem gesetzlichen Auftrag der regelmäßigen Information über aktuelle Pflege-Probleme nicht nach. Ihr letzter Arbeitsbericht stamme vom April 2016, die letzte offizielle Stellungnahme vom Dezember 2016, der letzte Newsletter sei auch über zwei Jahre alt.
„Es ist nicht davon auszugehen, dass zwei Jahre lang keine nennenswerten Probleme an die Pflegeanwaltschaft herangetragen worden sind. Die Anwaltschaft berichtet nicht darüber wir vermuten, weil sie der zuständigen politischen Referentin Kritik ersparen will. Wären die Anwaltschaft dem Landtag zugeordnet, wäre ein solches langes Schweigen nicht möglich“, sind sich Darmann und Trettenbrein sicher. Ähnliches gelte auch für die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung, die ihre Interessen ihrer Klienten gegen Landesregierung durchsetzen sollte, aber dies angesichts ihrer Abhängigkeit nicht tun könne.