Big-Brother: Klare Regeln für elektronisches Fahrtenbuch
Immer wieder werden, etwa um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, zur Koordination von Diensteinsätzen oder für Leistungsnachweise gegenüber Kunden Dienstfahrzeuge mit elektronischem Fahrtenbuch ausgerüstet.
Über ein GPS-System mit Ortungsfunk- tion können alle Fahrten aufgezeichnet und sogar automatisch an die Firmen- zentrale übermittelt werden.
„Die systematische Überwachung von Pkws und Lkws stellt prinzipiell einen Eingriff in die Privatsphäre dar und ist nur bei einem gewichtigen Interesse des Arbeitgebers gerechtfertigt“, warnt FA Landesobmann Manfred Mischelin. Denn oftmals werden auch Standortdaten von Mitarbeitern während ihrer arbeitsfreien Zeit aufgezeichnet. Dies unter anderem auch dann, wenn einzelne Fahrten zwar als „privat“ gekennzeichnet werden können, eine generelle Abschaltung des GPS-Trackings jedoch nicht möglich ist. Die Sammlung von als privat gekennzeichneten Daten kann Unternehmen zur missbräuchlichen Verwendung, etwa für Kontrollanrufe oder -besuche im Urlaub oder Krankenstand, verleiten. Die Freiheitlichen Arbeitnehmer Kärnten haben daher beantragt, dass sich die Arbeiterkammer für faire Regelungen im Zusammenhang mit elektronischen Fahrtenbüchern einsetzt.